Beschränkung des Außenwirtschaftsverkehrs
Für den Außenwirtschaftsverkehr gilt sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zunächst der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Die Gründe, warum die Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs eingeschränkt werden kann, sind in §4 AWG geregelt.