Neue Regelung ab 01.01.2020
Für alle Unternehmen mit Warenverkehr im Binnenmarkt und grenzüberschreitenden Umsätzen wird ab dem 01.01.2020 eine neue EU-Regelung im Rahmen der Mehrwertsteuerreform in Kraft treten. So erfordert die Steuerbefreiung im Zuge innergemeinschaftlicher Lieferungen nach Art. 138 Abs. 1 / 1a MwStSystRL sowie Art. 45a MwStVO fortan die qualifizierte Prüfung aller ausländischen USt-ID-Nummern.
Ab NAV 2016 ermöglicht Dynamics NAV / Business Central zwar bereits im Standard eine USt-ID Prüfung. Aber: Diese wird nun nicht mehr den strikteren Regularien gerecht.
NAV / Business Central Standard | Comsol USt-ID Prüfung | |
Qualifizierte Prüfung per Schnittstelle des BZSt |
Nutzt nur den EU MwSt Reg.Nr. Validierung-Service |
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Protokollierung per XML-Schnittstelle, somit auch ohne postalische Lösung konform mit den Deutschen Behörden |
Historie der MwSt.-Nummern und Überprüfungen nur im Registrierungs-Protokoll |
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Zusätzl. Prüfung direkt am Auftrag möglich |
Nur Prüfung der Stammdaten |
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Automatisierung |
Nein |
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Prüfung im Batchlauf |
Nur Einzelprüfung |
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