Der zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Partnerschafts-Vertrag trat am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft. Er stellt die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich auf eine neue Grundlage. Nachfolgend wird beschrieben, was unter anderem in den betroffenen Einrichtungen innerhalb Dynamics 365 Business Central bzw. Dynamics NAV überarbeitet werden muss.
Um den Brexit IN NAV / BC abzubilden, müssen folgende Punkte beachtet werden
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In der Tabelle Länder / Regionen das Feld EU Länder/Regionencode sowie den Intrastatcode herausnehmen.
Optional können auch die Formate aus der UST-ID-Nr.-Formate gelöscht werden.
Die vergebenen Nummern können auch aus dem Debitoren- / Kreditorenstamm entfernt werden.
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Die Geschäftsbuchungsgruppe bzw. die MwSt. Geschäftsbuchungsgruppe in den Debitoren- bzw. Kreditorenstammdaten muss geändert werden. Diese sollten so eingestellt werden, wie die Schweiz, bzw. Norwegen, d. h. je nach Einrichtung auf Export, Ausland, Drittland, Sonstige
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In Aufträge und Bestellungen, die noch nicht geliefert wurden, müssen die Geschäftsbuchungsgruppe und die MwSt. Geschäftsbuchungsgruppe angepasst werden.
Sollte es Teillieferungen geben, bei dem ein Teil bereits vor dem 01.01.2021 geliefert wurden, sollte der Auftrag abgeschlossen werden und ein neuer Auftrag über die Restmengen erstellt werden.
Vorsicht: offene Rechnungen, die vor dem 01.01.2021 geliefert wurden, dürfen nicht geändert werden. Hier muss die Rechnung noch mit EU erstellt werden.
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Werden die Debitorenbuchungsgruppen und / oder Kreditorenbuchungsgruppen in verschiedenen Gruppen für EU, Inland und Drittland unterteilt, müssen diese ebenfalls geändert werden. Dies darf erst passieren, wenn die alle Posten abgeschlossen wurden.
Sofern Sie weitere Fragen zur Einrichtung haben, können Sie sich gerne bei Ihrem zuständigen Berater oder per E-Mail an support@comsol.ag wenden.
Wie sich der Brexit auf die Nutzung der Comsol Add-ons Exposys Atlas (Zollabwicklung) und WUP (Warenursprung und Präferenzkalkulation) auswirkt, können Sie auf unserer Website nachlesen.