Brexit – und nun?
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist am 1. Februar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Die im Austrittsabkommen festgelegte Übergangsphase endete mit Ablauf des 31. Dezember 2020.
Für den Warenverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU gelten ab dem 1. Januar 2021 die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen für Drittländer unter Berücksichtigung des Versandübereinkommens.
Für Nordirland wurden spezielle Regelungen im Austrittsabkommen verankert (Protokoll zu Irland und Nordirland). Nordirland bleibt Teil des Zollgebiets des Vereinigten Königreichs, es wird jedoch so behandelt, als ob es zum Zollgebiet der Union gehören würde.