Auswirkungen des Brexit

auf Ihre Ausfuhr und Präferenzkalkulation

 

Brexit – und nun?

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist am 1. Februar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Die im Austrittsabkommen festgelegte Übergangsphase endete mit Ablauf des 31. Dezember 2020.

Für den Warenverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU gelten ab dem 1. Januar 2021 die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen für Drittländer unter Berücksichtigung des Versandübereinkommens.

Für Nordirland wurden spezielle Regelungen im Austrittsabkommen verankert (Protokoll zu Irland und Nordirland). Nordirland bleibt Teil des Zollgebiets des Vereinigten Königreichs, es wird jedoch so behandelt, als ob es zum Zollgebiet der Union gehören würde.

 

Wie helfen dabei die Comsol Add-ons?

Zoll / Ausfuhr mit Comsol Exposys Atlas

Seit dem 1. Januar 2021 gehört Großbritannien nicht mehr der EU-Zollunion an. Ab diesem Zeitpunkt gelten die im Unionsrecht vorgesehenen Zollförmlichkeiten für alle Waren, die aus Großbritannien in das Zollgebiet der Union oder umgekehrt verbracht werden. Hierbei unterstützt Sie Comsol Exposys Atlas voll integriert und automatisiert. Nach Aktualisierung der Codelisten nach dem 01. Januar 2021 können Ausfuhren nach GB angemeldet werden.

Präferenzkalkulation mit Comsol WUP

Nachdem ein Abkommen mit GB geschlossen wurde, gibt es neue Regeln für die Präferenzkalkulation. Diese Regeln greifen bereits in der Übergangsregelung bis zum 28.02.2021. Demnach kann man zukünftig Großbritannien so sehen wie die Schweiz – eigenständig als Abkommen und nicht der Zone EU zugehörig. Comsol WUP unterstützt Sie bei der Kalkulation direkt integriert in Dynamics NAV / Business Central und wird parallel zu den Regelungen angepasst. 

 

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Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Thema Ausfuhr und Präferenzkalkulation im persönlichen Kontakt. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.


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